Lieferkettensorgfalts-
Pflichtengesetz (LkSG)

Rechts- und gesetzeskonformes Verhalten sind für die Käfer Gruppe schon immer eine Selbstverständlichkeit. Seit dem 01. Januar 2024 ist die Käfer Gruppe verpflichtet auch den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) nachzukommen.
Die Käfer Gruppe übernimmt Verantwortung und die damit verbundenen Sorgfaltspflichten, die sie für den eigenen Geschäftsbereich und gemeinsam mit den Lieferanten für die Lieferketten haben.

Über das Beschwerdeverfahren können sämtliche Beschwerden hinsichtlich Gesetzes- und/oder Regelverstöße einschließlich menschenrechtlicher oder umweltbezogener Risiken oder Verletzungen gemäß LkSG abgegeben werden, die den eigenen Geschäftsbereich von Käfer betreffen oder sich entlang der gesamten Lieferkette von Käfer ergeben.

Bitte gehen Sie verantwortungsbewusst mit Ihren Informationen um. Geben Sie uns hier nur Hinweise weiter von deren Richtigkeit Sie überzeugt sind und die das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) betreffen.

Darunter fallen die folgenden Sachverhalte:
• Kinderarbeit und Kinderhandel
• Zwangsarbeit oder Sklaverei
• Missachtung von Pflichten des Arbeitsschutzrechts
• Fehlende Versammlungs- oder Vereinigungsfreiheit
• Widerrechtliche Zwangsräumungen
• Ungleichbehandlung oder Diskriminierung
• Vorenthalten eines angemessenen Lohns
• Illegale Abfallentsorgung, -sammlung oder -lagerung
• Schädliche Boden-, Wasser- oder Luftveränderungen
• Unsachgemäßer Umgang mit Schadstoffen
• Missachtung der Koalitionsfreiheit

Die interne Meldestelle bestätigt Ihnen den Eingang einer Meldung. Es wird die Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung und der sachliche Anwendungsbereich nach § 2 LkSG geprüft. Erforderlichenfalls werden Sie um weitere Informationen ersucht. Im Anschluss werden angemessene Folgemaßnahmen ergriffen. Das Verfahren bei internen Meldungen wird unter Einhaltung der Datenschutzrichtlinien (DS-GVO) höchst vertraulich geführt:

E-Mail: hinweisgeber@feinkost-kaefer.de

Oder anonym: